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Neuigkeiten & Wissenswertes

UV Kiel News

Hier finden Sie alle News aus dem Verband und interessante Neuigkeiten rund um die Themen Arbeits- und Sozialrecht, Politik und Personalarbeit.

 

Alle Neuigkeiten auf einen Blick

10.07.2023
Wir haben neue Telefonnummern. Ab sofort erreichen Sie uns unter neuen Durchwahlen. Diese finden Sie hier im Artikel und auch auf der Seite "Über uns".
19.03.2024
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsräte Anspruch auf für die Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Davon können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet.
18.03.2024
Frustrierte Mitarbeitende sollten künftig mit Schmähkritiken ihres Arbeitgebers in anonymen Online-Bewertungen vorsichtig sein. Laut OLG Hamburg muss das Bewertungsportal kununu nämlich den Namen der bewertenden Person herausgeben, wenn die Echtheit der Bewertung angezweifelt wird. Bislang mussten Arbeitgebende ungerechtfertigte negative Bewertungen, die mitunter von Rachegefühlen dominiert waren, hinnehmen. Lesen Sie hier mehr zu der Entscheidung.
11.03.2024
Die Mitglieder des ehrenamtlichen Regionalbeirats der AOK NordWest für die Serviceregion Schleswig-Holstein Süd haben im Februar einen neuen Vorsitz gewählt: Einstimmig wurden Ingo Scheuse als Arbeitgebervertreter sowie Versichertenvertreter Klaus Kasch an die Spitze votiert.
19.02.2024
Der Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) stellt Unternehmen in der täglichen Praxis immer häufiger vor Fragen. In einem global tätigen Unternehmen stellte sich die Frage, ob die Nutzung von ChatGPT und vergleichbaren KI-Tools durch die Mitarbeitenden einer Betriebsvereinbarung bedarf. Der Betriebsrat sah seine Mitbestimmungsrechte verletzt und suchte per Eilantrag vor dem Arbeitsgericht Hamburg eine Klärung. Die Entscheidung zeigt, dass unter bestimmten Voraussetzungen keine Betriebsvereinbarung nötig ist. Welche das sind, lesen Sie hier.
18.02.2024
Laut Bundesarbeitsgericht ist es verhältnismäßig und damit gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmende bei einer Fortsetzungserkrankung ggf. seine Gesundheitsdaten offenlegen muss, um weitere Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber zu erhalten. Lesen Sie hier mehr über das Urteil inklusive Praxistipp für den Umgang bei zweifelhaft erscheinenden Erst-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, nachdem bereits eine 6-wöchige Arbeitsunfähigkeit bestand.

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