Urteile der aktuellen Rechtsprechung

„Scheiß-Unternehmen“:

Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer stellen eine außerordentlichen Kündigungsgrund dar, der den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigen kann. Das Arbeitsgericht Kiel hat dies für einen Fall entschieden, in dem eine Arbeitnehmerin ihren Arbeitgeber als „Scheiß-Unternehmen“ bezeichnet hat. Die fristlose Kündigung sei gerechtfertigt. 

Das vollständige Urteil steht jetzt im internen Mitgliederbereich unter "Urteile der aktuellen Rechtsprechung" für Sie zur Verfügung.

 

 


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