Willkommen beim UV Kiel

Der UV Kiel vertritt die arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder und ist seit über 70 Jahren die Stimme der Arbeitgeber in der Region. Unserem Verband sind über 360 Unternehmen aus allen Branchen in Kiel und Umgebung mit ca. 42.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten angeschlossen.

Als Sozialpartner der Gewerkschaften setzen wir uns für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort ein und bilden ein Netzwerk, in dem Brücken gebaut und pragmatische Lösungen für Probleme erarbeitet werden.

Unsere Mitglieder profitieren durch unsere umfassende Beratung in allen Arbeits-, Tarif- und Sozialrechtsfragen, Informationsdienste und zahlreichen Veranstaltungen.

Aktuelles

Aus Anlass des BAG-Urteils vom 17.10.2024 zur Unwirksamkeit der herkömmlichen Geheimhaltungsklauseln haben wir unsere Musterarbeitsverträge aktualisiert. Sie finden die Dokumente zum Download im internen Mitgliederbereich.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat es mit seiner Entscheidung vom 17.10.2024 nahezu unmöglich gemacht, wirksame Verschwiegenheitsvereinbarungen zu treffen. Das BAG entschied über die Wirksamkeit sogenannter „Catch-All-Klauseln“ in Arbeitsverträgen sowie über die Voraussetzungen für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Was das für Ihre Arbeitsverträge zu bedeuten hat, lesen Sie hier.
Seit Einführung der eAU ist für Arbeitgebende nicht mehr zu erkennen, welcher Arzt mit welcher Fachrichtung an welchem Standort eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat. Das prangern wir an und setzen uns für die Interessen unserer Mitglieder ein. Die Leiterin unserer Rechtsabteilung, Martina Geest, hat nachfolgende Kritik im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im AOK Regionalbeirat eingebracht. Lesen Sie hier mehr dazu.
KI, Förderung & Zukunftschancen - darum drehte sich die gemeinsame Veranstaltung mit unserem Mitgliedsunternehmen Dicide am 26. März 2025. Rund 40 Gäste folgten unserer Einladung in das innovative Ambiente der modern workplace factory von Dicide. Die Veranstaltung bot den Teilnehmenden einen praxisorientierten Einblick in die Möglichkeiten, die KI für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen bereithält. Was wir alles erfahren durften, lesen Sie unserem Artikel.
Künftig erhalten Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Schutzfrist, die sie bisher nicht in Anspruch nehmen konnten. Hintergrund ist die zum voraussichtlich 1. Juni 2025 in Kraft tretende Änderung im Mutterschutzgesetz (MuSchG), die am 14. Februar vom Bundesrat bestätigt wurde. Hier lesen Sie mehr über die anstehende Gesetzesänderung.
Das BAG hat im Urteil vom 28. Januar 2025 entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, der für ihn tarifzuständigen Gewerkschaft die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner Arbeitnehmenden zum Zweck der Mitgliederwerbung mitzuteilen. Die Gewerkschaft hat kein Recht darauf, dass der Arbeitgeber ihr eine 'digitale Brücke baut', damit sie die im Betrieb Beschäftigten mit ihrer Werbung erreichen kann. Lesen Sie in diesem Artikel mehr zu dem Sachverhalt. 

 

Dachverbände

 


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