Mindestlohn wird in zwei Stufen erhöht

Erhöhung des Mindestlohns beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 31. Oktober 2018 einer Verordnung des Arbeitsministers Hubertus Heil zur stufenweisen Erhöhung des Mindestlohns ab 1. Januar 2019 zugestimmt.

Die Erhöhung erfolgt in zwei Stufen und gilt ohne Ausnahme für alle Branchen. Dies bedeutet ebenfalls, dass einige Tarifverträge, die unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegen, dann unzulässig sind. Zunächst wird der Mindestlohn von derzeit 8,84 € auf 9,19 € pro Stunde erhöht und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 €. Die Anhebung folgt damit einem Votum, welches die zuständige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Wissenschaft und Gewerkschaften Ende Juni 2018 gefasst hatte.

Der Mindestlohn gilt für volljährige Arbeitnehmer, jedoch nicht für Menschen in Arbeitsförderungsmaßnahmen und Auszubildende. Praktikanten bekommen nur unter bestimmten Voraussetzungen den Mindestlohn. Auch Langzeitarbeitslose, welche wieder eine Anstellung finden, haben in den ersten sechs Monaten keinen Anspruch auf die Mindestvergütung.


Bildquelle: ©Christian Dubovan |unsplash.com


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