Sturz auf dem Weg zum Homeoffice-Schreibtisch kein Arbeitsunfall

Versicherter Unfall?

Die zunehmende Home-Office-Tätigkeit bringt zahlreiche Konstellationen hervor, die immer wieder die Frage aufwerfen, ob nicht auch im heimischen Büro ein unfallversicherter Arbeitsweg zurückgelegt werden kann. Selbst wenn es sich nur um den Weg zwischen Küchen- und Schreibtisch oder - wie in dem vorliegenden Fall -  ein paar Treppenstufen zuhause handelt. Ein Streit über die im Home-Office geltenden Regeln geht jetzt in die nächste Instanz.

Was ist passiert?

Im Raum Aachen wollte ein als Außendienstmitarbeiter tätiger Arbeitnehmer über die Wendeltreppe seines Hauses zu einem von ihm eingerichteten Büroraum gelangen, um dort Verwaltungsaufgaben für seinen Arbeitgeber zu erledigen – und stürzte. Dabei erlitt er einen Brustwirbeltrümmerbruch. 

Da dieser Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt wurde, klagte der Arbeitnehmer, bisher jedoch erfolglos, da das Landessozialgericht unmissverständlich urteilte: Wege innerhalb der eigenen Wohnung sind generell nicht unfallversichert.

Der Streit ist nun beim Bundessozialgericht (BSG) anhängig. Ob das BSG zu einer anderen Einschätzung gelangt, bleibt abzuwarten. Wir werden berichten.


Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09. 11.2020 - L 17 487/19


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