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BDA fordert Reform des Arbeitszeitgesetzes

Reformbedarf beim ArbZG

Die BDA hat den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zur Zeiterfassung vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) zum Anlass genommen, ein Positionspapier zur Arbeitszeiterfassung und zum Reformbedarf beim Arbeitszeitgesetz zu entwickeln.

Arbeitszeitgesetz 4.0 gefordert

Das Positionspapier der BDA mit dem Titel "Kein Zurück zur Stechuhr mit neuen bürokratischen Pflichten" fordert eine praxistaugliche Gestaltung der Arbeitszeiterfassung und sieht zudem grundlegenden Modernisierungsbedarf beim Arbeitszeitgesetz.

Die BDA fordert den Gesetzgeber auf, sich nicht allein in einer Wiedergabe der Erwägungen des Bundesarbeitsgerichts zu beschränken, sondern den Spielraum auszuschöpfen, den das europäische Recht eröffnet, um zeitgemäßere und flexiblere Regelungen für Wirtschaft und Gesellschaft 4.0 zu schaffen. Ein besonderes Augenmerk legt die BDA dabei auf die praxistaugliche Anpassung der Höchstarbeitszeiten und eine Option zur Gestaltungsmöglichkeit der Ruhezeitenregelungen durch die Sozialpartner.

Das Positionspapier „Kein Zurück zur Stechuhr mit neuen bürokratischen Pflichten“ finden Sie nachstehend als PDF.


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