Rückblick: Unsere 3-teilige Arbeitsrechtschulung

Arbeitsrecht 1,2,3

Auch in diesem Jahr haben wir exklusiv für unsere Mitgliedsunternehmen bzw. deren Geschäftsführende, Führungskräfte und Personalverantwortliche eine dreiteilige arbeitsrechtliche Seminarreihe angeboten. Vom 23.-25. September haben unsere Verbandsjuristinnen Martina Geest und Karen Schadwill an drei Vormittagen einen Überblick über die wichtigsten Regularien, Gesetze und Vorschriften in der Personalarbeit vermittelt.

3-teilige Seminarreihe

Bei sonnigem Wetter und leckeren Begrüßungssnacks startete der erste Teil unserer Arbeitsrechtschulung am 23. September bei unserem Mitgliedsunternehmen Romantik Hotel Kieler Kaufmann.

Mit „Beginn, Grundlagen & Art des Arbeitsverhältnisses“ leitete Martina Geest, Leiterin der Rechtsabteilung, das Seminar ein und brachte den Teilnehmenden durch praxisnahe Beispiele alle wichtigen Grundlagen für die Begründung von Arbeitsverhältnissen näher.


Am zweiten Tag vertiefte Martina Geest die Rechte und Pflichten im laufenden Arbeitsverhältnis. Der Vormittag begann mit einer umfassenden Darstellung der vertragstypischen Rechte und Pflichten beider Parteien im Arbeitsverhältnis. Es ging insbesondere um den Grundsatz „Kein Lohn ohne Arbeit“ und dessen gesetzliche Ausnahmen, Umfang und Grenzen des Weisungsrechts, die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers auf Störungen während des Arbeitsverhältnisses. Die Teilnehmenden bekamen hier praxisnahe Einblicke in den Umgang mit problematischen Situationen und lernten, unter welchen Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegenüber Arbeitnehmern geltend gemacht werden können.


Am letzten Seminartag widmete sich unsere Verbandsjuristin Karen Schadwill rund um das Thema „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ und beleuchtete die verschiedenen Formen der Kündigung und die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen. Neben der klassischen Kündigung ging es auch um einvernehmliche Trennungen, insbesondere in Form von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Hierbei standen vor allem die rechtlichen Folgen und die Gestaltung solcher Verträge im Mittelpunkt. Unsere Juristin betonte, wie wichtig es sei, die Form und den Inhalt dieser Verträge korrekt zu gestalten, um spätere rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Fazit

Das dreitägige Seminar bot unseren Mitgliedsunternehmen einen umfassenden und praxisnahen Einblick in die wichtigsten Bereiche des Arbeitsrechts. Die Kombination aus theoretischem Wissen und konkreten Fallbeispielen machte die Veranstaltung besonders wertvoll für Personalverantwortliche, die sich mit komplexen arbeitsrechtlichen Fragen auseinandersetzen müssen. Unsere Verbandsjuristinnen überzeugten durch ihre Fachkompetenz und ihre Fähigkeit, selbst schwierige Sachverhalte klar und verständlich zu vermitteln. Die Teilnehmenden verließen das Seminar mit einem vertieften Verständnis und vielen wertvollen Tipps für den Berufsalltag.

Vielen Dank für drei produktive Tage und an alle Teilnehmenden für das Interesse und Engagement!

Dozentinnen

Martina Geest

Rechtsanwältin & Leiterin der Rechtsabteilung
fon +49 431 36 30 1800

Karen Schadwill

Rechtsanwältin // Fachanwältin für Arbeitsrecht
fon +49 431 36 30 1800

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