Info-Veranstaltung: BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement
Ein professionelles BEM schafft Rechtssicherheit
Der Umgang mit Mitarbeitern, die lange Zeit oder wiederholt krank sind, stellt Unternehmen vor besondere Herausforderungen. Seit 2004 ist deshalb das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) für jedes Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben (§ 167.2 SGB IX). Ziel ist die Vorbeugung und Überwindung von Arbeitsunfähigkeit und der Erhalt des Arbeitsplatzes.
Was bietet FAW?
Sie haben eine aktuelle Frage zum BEM – diskutieren Sie mit den übrigen
Teilnehmern, moderiert durch Frau Dr. Rotermund vom UV Kiel,
wie damit umzugehen ist!
Im Anschluss informieren die Dozentinnen, was für ein gelingendes
BEM notwendig ist:
- Prozess
- Kommunikation
- Nachhaltigkeit
Ihre Dozentin
Katja Nawroth
Koordinatorin Bereich BGM/BEM
Ihre Dozentin
Anja Englert
Koordinatorin Akademie Kiel, BGM Kompetenzzentrumsleitung NORD