Digitaler Arbeitsvertrag im Anmarsch

Kehrtwende steht bevor

Nach der umstrittenen Festlegung der Schriftform für die Niederlegung von Arbeitsvertragsbedingungen ist nun offenbar eine Kehrtwende eingetreten. Das Ministerium der Justiz stellt die Textform in Aussicht. Sollte die avisierte Änderung tatsächlich umgesetzt werden, ginge damit eine erhebliche Vereinfachung für die Arbeitsvertragsparteien einher.

Kritik im Vorfeld

Schon im Vorfeld der im August 2022 in Kraft getretenen Änderungen des Nachweisgesetzes hatte es einen Aufschrei gegeben, weil die Regierung die Schriftform für neu abzuschließende Arbeitsvertragsbedingungen festlegte, obwohl die EU-Richtlinie die digitale Form ausdrücklich zulässt. Die Regierung wähnte die digitale Unerreichbarkeit zu vieler Arbeitnehmer.

Nun ist laut Justizminister Marco Buschmann geplant, dass zukünftig die Textform ausreichen soll, sofern der Vertrag bzw. die wesentlichen Vertragsbedingungen für den Arbeitnehmer zugänglich, speicher- und ausdruckbar sind. Nur für den Fall, dass Arbeitnehmende ausdrücklich einen Vertrag in Schriftform verlangen, soll dann noch die Schriftform vorgeschrieben sein. Arbeitgebende müssten zukünftig einen Übermittlungs- und Empfangsnachweis sicherstellen.

Überfälliger Schritt

Auch wenn die lange Dauer dieses Schrittes auf Unverständnis stößt, ist der Schritt an sich zu begrüßen und notwendig, damit Deutschland beim Thema Digitalisierung und Bürokratieabbau nicht zum Schlusslicht wird.


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