Formulierung „Junges dynamisches Team mit Benzin im Blut“ ist nicht altersdiskriminierend

LAG sieht keine Diskriminierung

Beschreibt der Arbeitgeber in einer Stellenausschreibung das Arbeitsumfeld als „jung und dynamisch“, bezieht sich dies auf den Arbeitsplatz. Es wird niemand wegen seines Alters ausgeschlossen, so das LAG Mecklenburg-Vorpommern.

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.10.2023, 2 Sa 61/23

Der FAll

In einem Zeitungsinserat suchte ein Tankstellenpächter nach einem neuen Mitarbeitenden mit dem Aufruf: „Wir sind ein junges und dynamisches Team mit Benzin im Blut und suchen Verstärkung.“ Zudem wurden in der Anzeige Einzelheiten zu Anforderungen und Gehalt und die konkreten Arbeitsbedingungen beschrieben. Die Bewerbung des 50-jährigen Klägers blieb erfolglos, während ein 48-jähriger Mann eingestellt wurde. Der Kläger wähnte eine Altersdiskriminierung und forderte im Klagewege eine Entschädigung.


Werbende Eigendarstellung

Sowohl die erste als auch die zweite Instanz ließen den Kläger mit seiner Entschädigungsforderung abblitzen. Nach dem LAG formuliere das Inserat keine Anforderungen, die den Kläger wegen seines Alters von einer Bewerbung hätte abhalten sollen. In der Formulierung läge vielmehr eine werbende Eigendarstellung. Es handele sich um eine überspitzte, ironische, nicht ernsthaft gemeinte, in der Form eines Werbeslogans gehaltene Beschreibung des Arbeitsumfeldes. Die konkreten Anforderungen an die Bewerbenden seien im Inserat deutlich beschrieben worden, weshalb der Kläger einzelne Begriffe („jung“), nicht habe herauspicken und auf sich selbst beziehen dürfen.


Fazit

Auch wenn die Gerichte in diesem konkreten Fall mit dem Arbeitgeber haben Milde walten lassen, raten wir dennoch dazu, im Rahmen von Stellenanzeigen mit der Verwendung von Begriffen, die Diskriminierungsmerkmale berühren („alt/jung“, „männlich/weiblich“, „Muttersprachler“, „fit/dynamisch“ etc.), zurückhaltend zu sein.


© Foto von Brooke Cagle auf Unsplash


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