Willkommen beim UV Kiel

Der UV Kiel vertritt die arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder und ist seit über 70 Jahren die Stimme der Arbeitgeber in der Region. Unserem Verband sind über 350 Unternehmen aus allen Branchen in Kiel und Umgebung mit ca. 42.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten angeschlossen.

Als Sozialpartner der Gewerkschaften setzen wir uns für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort ein und bilden ein Netzwerk, in dem Brücken gebaut und pragmatische Lösungen für Probleme erarbeitet werden.

Unsere Mitglieder profitieren durch unsere umfassende Beratung in allen Arbeits-, Tarif- und Sozialrechtsfragen, Informationsdienste und zahlreichen Veranstaltungen.

// Geänderte Öffnungszeiten //

Bitte beachten Sie, dass unser Büro am Montag, den 2. Oktober geschlossen bleibt. Wir sind nach dem Feiertag, also am 4. Oktober, wie gewohnt wieder für Sie da.

Aktuelles

Wir haben neue Telefonnummern. Ab sofort erreichen Sie uns unter neuen Durchwahlen. Diese finden Sie hier im Artikel und auch auf der Seite "Über uns".
Kurz vor der ersten Ratsversammlung appelliert Hendrik Murmann, Vorstandsvorsitzender des Unternehmensverbands Kiel, an alle politischen Kräfte im Rat, die Belange der Kieler Unternehmen nicht aus dem Blick zu verlieren. „Die Wirtschaft kommt im Kooperationsvertrag so gut wie nicht vor. Nur mit einer starken Wirtschaft kann die Transformation gelingen!“
Wer in privaten Chatgruppen hetzt und sich in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann fristlos gekündigt werden. Dies untermauert das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seiner Entscheidung zum Thema Vertraulichkeit. Lesen Sie hier die Details zu dem Fall.
Ein Klassiker in der Personalarbeit: Zuerst flattert die Kündigung auf den Tisch und dann kommt postwendend die Krankmeldung hinterher- oder andersherum. Das LAG Schleswig-Holstein hat nun das Urteil vom BAG konkretisiert, wann der Arbeitnehmende damit rechnen muss, unter Umständen keine Entgeltfortzahlung beanspruchen zu können.
Die (Teil-)kündigung einer Zusatzvereinbarung über eine Homeofficetätigkeit ist möglich, sofern das Kündigungsrecht ausdrücklich vereinbart wurde. Sie stellt auch keine unangemessene Benachteiligung dar, wenn keine ausschließliche Homeoffice-Tätigkeit vorgesehen war. Warum das Urteil des LAG Hamm so eine hohe Relevanz hat und was Unternehmen nun beachten sollten, lesen Sie hier.
Ein spannendes und innovatives Veranstaltungsformat mit viel Potential, um die Verbindung zwischen Lehrkräften und lokalen Unternehmen zu stärken, sucht Unternehmen! Die Landesregierung startet gemeinsam mit dem schleswig-holsteinischen Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT ein neues Projekt, in dem der Austausch von Schul- und Unternehmensverantwortlichen durch gegenseitige Hospitanzen gestärkt werden soll. Dies geschieht durch ein Volontariat der schulischen Führungskraft im Unternehmen, an das sich ein Gegenbesuch in der Schule anschließt. Sind Sie dabei?

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