Willkommen beim UV Kiel

Der UV Kiel vertritt die arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder und ist seit über 70 Jahren die Stimme der Arbeitgeber in der Region. Unserem Verband sind über 360 Unternehmen aus allen Branchen in Kiel und Umgebung mit ca. 42.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten angeschlossen.

Als Sozialpartner der Gewerkschaften setzen wir uns für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort ein und bilden ein Netzwerk, in dem Brücken gebaut und pragmatische Lösungen für Probleme erarbeitet werden.

Unsere Mitglieder profitieren durch unsere umfassende Beratung in allen Arbeits-, Tarif- und Sozialrechtsfragen, Informationsdienste und zahlreichen Veranstaltungen.

/// Brückentag: Unser Büro bleibt am 4. Oktober geschlossen ///

Bitte beachten Sie, dass unsere Geschäftsstelle am Freitag, den 4. Oktober, nicht besetzt ist. Wir sind am Montag, den 7. Oktober wieder für Sie da!

Ihr UV Kiel-Team


Aktuelles

Das BMAS hat mit Hilfe einer Politikwerkstatt umfassende arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Empfehlungen zur Gestaltung gesunder hybrider Bildschirmarbeit erarbeitet. Insgesamt begrüßen wir die Empfehlungen als pragmatische Grundlage, die einen flexiblen und sicheren Rahmen für hybride Arbeit schafft. Gleichzeitig ist es von großer Bedeutung, dass auch in Zukunft betriebliche Lösungen im Vordergrund stehen, die auf Vertrauen und partnerschaftlicher Zusammenarbeit basieren. Die ganze Bewertung unseres Vorsitzenden finden Sie hier.
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Digitalstrategie verkündet, dass im 4. Quartal 2023 ein Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmerdaten geschaffen würde. Hierzu ist es bis dato nicht gekommen, ein Beschäftigtendatenschutzgesetz gibt es in Deutschland nicht. Gleichwohl müssen sich Arbeitgeber im Zuge einer modernen und digitalen Personalverwaltung an allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben halten, um Daten zur Abwicklung von Arbeitsverhältnissen verarbeiten zu dürfen. Welche das sind, lesen Sie in diesem Artikel.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich aktuell mit Entscheidung vom 29.07.2024 zum Thema Überstundenzuschläge von Teilzeitbeschäftigten und Diskriminierung von Frauen bei der Vergütung geäußert. Lesen Sie in diesem Artikel mehr zu diesem Thema
Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge kann man lernen, indem man ein Lehrbuch liest – man kann sie aber auch erleben, indem man einfach selbst ein Unternehmen steuert. playbizz bietet Ihren Auszubildenden die Möglichkeit, als „Manager/in“ ein Unternehmen zu führen und sich dabei spielerisch und praxisnah mit den Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre auseinanderzusetzen.  Hier erfahren Sie alles über den playbizz-Planspielwettbewerb.
Häufige Kurzzeiterkrankungen des Arbeitnehmers können grundsätzlich einen Kündigungsgrund darstellen. An eine solche Kündigung werden allerdings hohe Anforderungen gestellt. Sie ist nur möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Welche das sind, können Sie in diesem Artikel lesen.
Am 25. Juli 2024 ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) in Kraft getreten. Das Gesetz wurde durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar 2023 angeschoben, das eine mögliche Strafbarkeit wegen Untreue bei Verstößen gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot feststellte. Lesen Sie hier mehr über die Gesetzesänderung.

 

Dachverbände

 


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