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    Das Netzwerk für Arbeitgeber in Kiel

Willkommen beim UV Kiel

Der UV Kiel vertritt die arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Interessen seiner Mitglieder und ist seit über 70 Jahren die Stimme der Arbeitgeber in der Region. Unserem Verband sind über 350 Unternehmen aus allen Branchen in Kiel und Umgebung mit ca. 42.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten angeschlossen.

Als Sozialpartner der Gewerkschaften setzen wir uns für einen erfolgreichen Wirtschaftsstandort ein und bilden ein Netzwerk, in dem Brücken gebaut und pragmatische Lösungen für Probleme erarbeitet werden.

Unsere Mitglieder profitieren durch unsere umfassende Beratung in allen Arbeits-, Tarif- und Sozialrechtsfragen, Informationsdienste und zahlreichen Veranstaltungen.

Aktuelles

Wir haben neue Telefonnummern. Ab sofort erreichen Sie uns unter neuen Durchwahlen. Diese finden Sie hier im Artikel und auch auf der Seite "Über uns".
Frustrierte Mitarbeitende sollten künftig mit Schmähkritiken ihres Arbeitgebers in anonymen Online-Bewertungen vorsichtig sein. Laut OLG Hamburg muss das Bewertungsportal kununu nämlich den Namen der bewertenden Person herausgeben, wenn die Echtheit der Bewertung angezweifelt wird. Bislang mussten Arbeitgebende ungerechtfertigte negative Bewertungen, die mitunter von Rachegefühlen dominiert waren, hinnehmen. Lesen Sie hier mehr zu der Entscheidung.
Die Mitglieder des ehrenamtlichen Regionalbeirats der AOK NordWest für die Serviceregion Schleswig-Holstein Süd haben im Februar einen neuen Vorsitz gewählt: Einstimmig wurden Ingo Scheuse als Arbeitgebervertreter sowie Versichertenvertreter Klaus Kasch an die Spitze votiert.
Der Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) stellt Unternehmen in der täglichen Praxis immer häufiger vor Fragen. In einem global tätigen Unternehmen stellte sich die Frage, ob die Nutzung von ChatGPT und vergleichbaren KI-Tools durch die Mitarbeitenden einer Betriebsvereinbarung bedarf. Der Betriebsrat sah seine Mitbestimmungsrechte verletzt und suchte per Eilantrag vor dem Arbeitsgericht Hamburg eine Klärung. Die Entscheidung zeigt, dass unter bestimmten Voraussetzungen keine Betriebsvereinbarung nötig ist. Welche das sind, lesen Sie hier.
Laut Bundesarbeitsgericht ist es verhältnismäßig und damit gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmende bei einer Fortsetzungserkrankung ggf. seine Gesundheitsdaten offenlegen muss, um weitere Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber zu erhalten. Lesen Sie hier mehr über das Urteil inklusive Praxistipp für den Umgang bei zweifelhaft erscheinenden Erst-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, nachdem bereits eine 6-wöchige Arbeitsunfähigkeit bestand.
Seit dem 1. Februar 2024 unterstützt Marine Minasyan den UV Kiel als Referentin für Verbandskommunikation & Veranstaltungen mit 20 Stunden pro Woche. Wir freuen uns über ein neues Teammitglied und auf unsere Zusammenarbeit. Wer sie ist und was sie so ausmacht, lesen Sie am besten durch ihre eigenen Worte.

 

Dachverbände

 


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