10 Gründe für eine UV Kiel Mitgliedschaft

Mitglied werden

Sie sind Arbeitgeber in unserem Satzungsgebiet Kiel und Umgebung (inkl. Plön und Neumünster)?

Dann können Sie als UV Kiel-Mitglied von unseren Leistungen profitieren - unabhängig von der Rechtsform und Branche und ob der Hauptsitz außerhalb unseres Bezirks liegt.

Wichtig: Eine Mitgliedschaft führt zu keiner Tarifbindung.

Hier finden Sie die Beitrittserklärung.

10 Gründe

Darum lohnt sich eine Mitgliedschaft für Sie!

  1. Sie tragen zum Gleichgewicht der Sozialpartner in der Region bei.

  2. Ihre Sorgen und Nöte als Arbeitgeber werden wirksam an die richtigen kommunalen Entscheidungsträger adressiert - über unsere Dachverbände auch in die Landes- und Bundespolitik.

  3. Wir vernetzen Sie mit Entscheidungsträgern anderer Unternehmen in der Region und den wichtigen Ansprechpersonen - bei Gericht, Politik und Verwaltung.

  4. Sie erhalten umfassende 1:1 Beratung im Arbeits- und Sozialrecht sowie anwaltliche Vertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten.

  5. Service-Flatrate: Alle Beratungsleistungen der Rechtsabteilung sind mit dem Jahresbeitrag bereits abgedeckt.

  6. Auch die Unterstützung bei Haustarifverträgen und Verhandlungen mit der Tarifkommission ist enthalten.

  7. Wir handeln ohne Gebühreninteresse und sind - wie Sie - an schnellen und pragmatischen Lösungen interessiert.

  8. Arbeitgeberinteressen werden durch wirksame Verbandskommunikation vertreten.

  9. Sie profitieren durch unser umfangreiches Veranstaltungsangebot und exklusiven Schulungen sowie Einladungen zu hochkarätigen Networking-Events, wie unsere jährliche Mitgliederversammlung und das „Sommerfest der Kieler Wirtschaft“.

  10. Aktuelle Informationen über unseren Newsletter BORDFUNK, Info-Blätter, diverse Vorlagen und Muster für Ihre Personalarbeit halten Sie auf dem neuesten Stand.

Mitgliedsbeitrag

So berechnet sich Ihr jährlicher Beitrag

Als Grundlage dient die Lohn- und Gehaltsumme des Vorjahres.

So berechnet sich Ihr jährlicher Beitrag:

1,5 v.T. für die erste 2.600.000 € Jahreslohn- und Gehaltsumme des Vorjahres sowie
0,4 v.T. für die darüberhinausgehende Jahreslohn- und Gehaltssumme.

Gehören Sie einem fachlichen Arbeitgeberverband oder einem Wirtschaftsverband an? Dann berechnet sich der Betrag wie folgt:

0,9 v.T. für die erste 2.600.000 € Jahreslohn- und Gehaltsumme des Vorjahres sowie
0,2 v.T. für die darüberhinausgehende Jahreslohn- und Gehaltssumme.

Der Mindestbeitrag beträgt 512,-€ pro Jahr (bis 341.000 € Lohn- und Gehaltsumme).


Wir freuen uns, Sie im UV Kiel Willkommen zu heißen! Hier finden Sie die Kontaktdaten.


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