10 Gründe für eine UV Kiel Mitgliedschaft
Mitglied werden
Sie sind Arbeitgeber in unserem Satzungsgebiet Kiel und Umgebung (inkl. Plön und Neumünster)?
Dann können Sie als UV Kiel-Mitglied von unseren Leistungen profitieren - unabhängig von der Rechtsform und Branche und ob der Hauptsitz außerhalb unseres Bezirks liegt.
Wichtig: Eine Mitgliedschaft führt zu keiner Tarifbindung.
Hier finden Sie die Beitrittserklärung.
10 Gründe
Darum lohnt sich eine Mitgliedschaft für Sie!
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Sie tragen zum Gleichgewicht der Sozialpartner in der Region bei.
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Ihre Sorgen und Nöte als Arbeitgeber werden wirksam an die richtigen kommunalen Entscheidungsträger adressiert - über unsere Dachverbände auch in die Landes- und Bundespolitik.
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Wir vernetzen Sie mit Entscheidungsträgern anderer Unternehmen in der Region und den wichtigen Ansprechpersonen - bei Gericht, Politik und Verwaltung.
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Sie erhalten umfassende 1:1 Beratung im Arbeits- und Sozialrecht sowie anwaltliche Vertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten.
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Service-Flatrate: Alle Beratungsleistungen der Rechtsabteilung sind mit dem Jahresbeitrag bereits abgedeckt.
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Auch die Unterstützung bei Haustarifverträgen und Verhandlungen mit der Tarifkommission ist enthalten.
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Wir handeln ohne Gebühreninteresse und sind - wie Sie - an schnellen und pragmatischen Lösungen interessiert.
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Arbeitgeberinteressen werden durch wirksame Verbandskommunikation vertreten.
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Sie profitieren durch unser umfangreiches Veranstaltungsangebot und exklusiven Schulungen sowie Einladungen zu hochkarätigen Networking-Events, wie unsere jährliche Mitgliederversammlung und das „Sommerfest der Kieler Wirtschaft“.
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Aktuelle Informationen über unseren Newsletter BORDFUNK, Info-Blätter, diverse Vorlagen und Muster für Ihre Personalarbeit halten Sie auf dem neuesten Stand.
Mitgliedsbeitrag
So berechnet sich Ihr jährlicher Beitrag
Als Grundlage dient die Lohn- und Gehaltsumme des Vorjahres.
So berechnet sich Ihr jährlicher Beitrag:
1,5 v.T. für die erste 2.600.000 € Jahreslohn- und Gehaltsumme des Vorjahres sowie
0,4 v.T. für die darüberhinausgehende Jahreslohn- und Gehaltssumme.
Gehören Sie einem fachlichen Arbeitgeberverband oder einem Wirtschaftsverband an? Dann berechnet sich der Betrag wie folgt:
0,9 v.T. für die erste 2.600.000 € Jahreslohn- und Gehaltsumme des Vorjahres sowie
0,2 v.T. für die darüberhinausgehende Jahreslohn- und Gehaltssumme.
Der Mindestbeitrag beträgt 512,-€ pro Jahr (bis 341.000 € Lohn- und Gehaltsumme).
Wir freuen uns, Sie im UV Kiel Willkommen zu heißen! Hier finden Sie die Kontaktdaten.