10 Gründe für eine UV Kiel Mitgliedschaft

Mitglied werden

Sie sind Unternehmer*in in unserem Satzungsgebiet Kiel und Umgebung/Plön und beschäftigen Arbeitnehmer*nnen?

Dann können Sie als UV Kiel-Mitglied von unseren Leistungen profitieren - unabhängig von der Rechtsform und Branche und ob der Hauptsitz außerhalb unseres Bezirks liegt.

Eine Mitgliedschaft führt zu keiner Tarifbindung.

Beitrittserklärung

10 Gründe

Darum lohnt sich eine Mitgliedschaft für Sie!

  1. Sie tragen zum Gleichgewicht der Sozialpartner in der Region bei.
     
  2. Ihre Sorgen und Nöte als Arbeitgeber werden wirksam an die richtigen Entscheidungsträger adressiert - über unsere Dachverbände auch in die Landes- und Bundespolitik.
     
  3. Wir vernetzen Sie mit anderen Unternehmern in der Region und den wichtigen Ansprechpartnern - bei Gericht, Politik und Verwaltung.
     
  4. Sie erhalten umfassende 1:1 Beratung im Arbeits- und Sozialrecht sowie anwaltliche Vertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten.
     
  5. Service-Flatrate: Alle Beratungsleistungen der Rechtsabteilung sind mit dem Jahresbeitrag bereits abgedeckt.
     
  6. Auch die Unterstützung bei (Haus-)Tarifverträgen und Verhandlungen mit der Tarifkommission ist enthalten.
     
  7. Wir handeln ohne Gebühreninteresse und sind - wie Sie - an schnellen und pragmatischen Lösungen interessiert.
     
  8. Arbeitgeberinteressen werden durch wirksame Verbandskommunikation vertreten.
     
  9. Sie profitieren durch unser umfangreiches Veranstaltungsangebot und exklusiven Schulungen sowie Einladungen zu hochkarätigen Networking-Events, wie unsere jährliche Mitgliederversammlung und dem Sommerfest der Kieler Wirtschaft.
     
  10. Aktuelle Informationen über unseren Newsletter BORDFUNK, unterschhiedliche Info-Blätter sowie diverse Vorlagen und Muster für Ihre Personalarbeit halten Sie auf dem neuesten Stand.

Mitgliedsbeitrag

So berechnet sich Ihr jährlicher Beitrag

Als Grundlage dient die Lohn- und Gehaltsumme des Vorjahres.

Firmen zahlen:

  • für die ersten 2.600.000 € - 1,5 v.T.
  • ab 2.600.000 € - 0,4 v.T.

Wenn Sie einem fachlichen Arbeitgeberverband oder einem Wirtschaftsverband, der die Tarifverhandlungen für Sie führt, angehören, berechnet sich der Betrag wie folgt:

  • für die ersten 2.600.000 € - 0,9 v.T.
  • ab 2.600.000 € - 0,2 v.T.

Der Mindestbetrag beträgt 512,-€ pro Jahr.

 

Wir freuen uns, Sie im UV Kiel Willkommen zu heißen! Hier finden Sie die Kontaktdaten.



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